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Pflegegrad

Besuch und Beratung

Wir beraten Sie auch im Auftrag der Pflegekassen (Beratungseinsatz nach § 37,3 SGB XI) zur Sicherstellung ihrer Pflegegeldleistungen.

  • bei Pflegegrad 1 bis 3:
alle 6 Monate
  • bei Pflegegrad 4 und 5:
alle 3 Monate

Pflegegrad 1

die Pflegeversicherung gewährt einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich sowie Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds gemäß § 40 Absatz 4.

Pflegegrad 2 bis 5

Die Pflegeversicherung gewährt Pflegeleistungen für Versicherte, wenn sie bei der Begutachtung durch die Pflegekasse eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 2) schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 3) schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 4) schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5) bestätigt bekommen.

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 erhalten Personen mit Pflegegrad 4 mit Härtefallregelung.

 

ABC-Pflegeversorgungszentrum Wuppertal

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Tel.: 02 02 / 47 86 5-0